Zur freundlichen Beachtung im Rahmen all unserer Veranstaltungen
Treffpunkte, Routen und Wanderzeiten werden jeweils im Rundblick der Stadt Oberkirch bekanntgegeben.
Im Allgemeinen werden die Wanderungen planmäßig durchgeführt, der Wanderführer kann jedoch Änderungen selbstständig vornehmen.
Die Wanderungen werden bei fast jeder Witterung durchgeführt.
Die Teilnahme an den Wanderungen geschieht auf eigene Gefahr. Weder der Verein noch die Wanderführer haften für irgendwelche Unfälle oder Schäden sowie verloren gegangene Gegenstände.
Eine harmonische Wanderung und ihre reibungslose Durchführung verschaffen Freude und Erholung. Um dies zu gewährleisten, werden die Teilnehmer gebeten:
Den Anordnungen des Wanderführers Folge zu leisten und ihm die Führung der Wanderung nicht durch Vorauseilen oder Zurückbleiben zu erschweren.
Dem Wanderführer mitzuteilen, wenn sie sich von der Wandergruppe entfernen wollen oder die Absicht haben, die Tour abzukürzen.
Bei allen Wanderungen ist im Interesse des Naturschutzes auf das Pflücken von Pflanzen aller Art zu verzichten. In Naturschutzgebieten ist dies ohnehin nicht gestattet.
Papier, Speisereste, Flaschen usw. nicht am Rastplatz liegen zu lassen.
Die Bestimmungen über das Rauchen in den Wäldern zu beachten.
Die Wanderführer sind berechtigt, für eine Tour nicht geeignet erscheinende oder ungenügend ausgerüstete Teilnehmer (z. B. bei Hochgebirgstouren) auszuschließen. Die Wanderführer entscheiden darüber, ob eine Tour wegen besonderer Verhältnisse abgebrochen oder geändert wird.
Für alle Tageswanderungen wird die Mitnahme von Rucksackverpflegung, Getränken und entsprechender Wetterausrüstung empfohlen.
Mitglieder des Schwarzwaldvereins, die an Wanderungen und Veranstaltungen der Ortsgruppe teilnehmen, sind allerdings gegen Schäden versichert, die sie dritten Personen anlässlich einer Wanderung oder Veranstaltung zufügen.
Die Teilnehmer der Wanderung und Mitglieder des Vereins erklären sich damit einverstanden, dass Bildaufnahmen, die während der Wanderung oder der Veranstaltung entstanden sind, zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über das Vereinsleben verwendet werden dürfen.